Honorar

Gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung

Als Grundlage für die heilkundliche Behandlung dient ein Stundenhonorar in Höhe von 100€ zzgl. Labor- und sonstiger Fremdkosten. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten. Heilkundliche Behandlungen in der Zeit von 20 – 7 Uhr sowie an Wochenend- und Feiertagen wird, sofern der Behandler verfügbar ist, mit einem Stundenhonorar in Höhe von 125€ zzgl. Labor- und sonstiger Fremdkosten abgerechnet. Davon ausgenommen sind pauschal abgerechnete Leistungen wie nachfolgend aufgeführt.

Privat Krankenversicherte oder Zusatzversicherte

Das Honorar wird in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Ferner gelten nachfolgende Pauschalen unter Anwendung von Ziffernketten nach GebüH mit entsprechendem Steigerungssatz.

Pauschalen

Folgende Leistungen werden pauschal abgerechnet, inkl. Material- und zzgl. Laborkosten sowie evtl. heilkundlicher Beratung.
Basen Infusion 90€
hochdosierte Vitamin C Infusion 100€
individuell zusammengestellte Infusion ab 120€
Injektion 60€
Quaddeln 75€
Neuraltherapie 65€
Homöosiniatrie 58€
Mesotherapie je Körperareal 112€
Narbenentstörung 98€
Akupunktur 40€
Kinesiotaping 40€
Magnetfeldtherapie je Körperareal 60€
Schröpfen je Körperareal 30€