Honorar

Gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung

Als Grundlage für die heilkundliche Behandlung dient ein Stundenhonorar in Höhe von 100€ zzgl. Material-, Labor- und sonstiger Fremdkosten. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten. Heilkundliche Behandlung in der Zeit von 20 – 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wird, sofern der Behandler verfügbar ist, mit einem Stundenhonorar in Höhe von 125€ zzgl. Material-, Labor- und sonstiger Fremdkosten abgerechnet. Davon ausgenommen sind pauschal abgerechnete Leistungen wie nachfolgend aufgeführt.

Privat Krankenversicherte oder Zusatzversicherte

Das Honorar wird in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Ferner gelten nachfolgende Pauschalen unter Anwendung von Ziffernketten nach GebüH mit entsprechendem Steigerungssatz.

Pauschalen

Folgende Leistungen werden pauschal abgerechnet, zzgl. ggf. Material- und Laborkosten sowie evtl. heilkundlicher Beratung.

Infusion 75€
Injektion 50€
Quaddeln 63€
Neuraltherapie 50€
Homöosiniatrie 50€
Mesotherapie je Körperareal 100€
Narbenentstörung 88€
Akupunktur 40€
Kinesiotaping 40€
Magnetfeldtherapie je Körperareal 60€
Schröpfen je Körperareal 30€