Honorar
Gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung
Als Grundlage für die heilkundliche Behandlung dient ein Stundenhonorar in Höhe von 100€ zzgl. Material-, Labor- und sonstiger Fremdkosten. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten. Heilkundliche Behandlung in der Zeit von 20 – 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wird, sofern der Behandler verfügbar ist, mit einem Stundenhonorar in Höhe von 125€ zzgl. Material-, Labor- und sonstiger Fremdkosten abgerechnet. Davon ausgenommen sind pauschal abgerechnete Leistungen wie nachfolgend aufgeführt.
Privat Krankenversicherte oder Zusatzversicherte
Das Honorar wird in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Ferner gelten nachfolgende Pauschalen unter Anwendung von Ziffernketten nach GebüH mit entsprechendem Steigerungssatz.
Pauschalen
Folgende Leistungen werden pauschal abgerechnet, zzgl. ggf. Material- und Laborkosten sowie evtl. heilkundlicher Beratung.
Infusion | 75€ |
Injektion | 50€ |
Quaddeln | 63€ |
Neuraltherapie | 50€ |
Homöosiniatrie | 50€ |
Mesotherapie je Körperareal | 100€ |
Narbenentstörung | 88€ |
Akupunktur | 40€ |
Kinesiotaping | 40€ |
Magnetfeldtherapie je Körperareal | 60€ |
Schröpfen je Körperareal | 30€ |