Honorar

Gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung

Als Grundlage für die heilkundliche Behandlung dient ein Stundenhonorar in Höhe von 120€ zzgl. Labor- und sonstiger Fremdkosten. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von 15 Minuten. Heilkundliche Behandlungen in der Zeit von 20 – 7 Uhr sowie an Wochenend- und Feiertagen wird, sofern der Behandler verfügbar ist, mit einem Stundenhonorar in Höhe von 150€ zzgl. Labor- und sonstiger Fremdkosten abgerechnet. Davon ausgenommen sind pauschal abgerechnete Leistungen wie nachfolgend aufgeführt.

Privat Krankenversicherte oder Zusatzversicherte

Das Honorar wird in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Ferner gelten nachfolgende Pauschalen unter Anwendung von Ziffernketten nach GebüH mit entsprechendem Steigerungssatz.

Pauschalen

Folgende Leistungen werden pauschal abgerechnet, inkl. Material- und zzgl. Laborkosten sowie evtl. heilkundlicher Beratung.

Basen Infusion 100€
hochdosierte Vitamin C Infusion 110€
individuell zusammengestellte Infusion ab 130€
Injektion 70€
Quaddeln 80€
Neuraltherapie 70€
Homöosiniatrie 70€
Mesotherapie je Körperareal 120€
Narbenentstörung 105€
Akupunktur 50€
Kinesiotaping 50€
Magnetfeldtherapie je Körperareal 70€
Schröpfen je Körperareal 40€